Ablauf
1
Kontaktaufnahme
Schön, dass Sie hierher gefunden haben. Die Kontaktaufnahme für ein Erstgespräch kann über E-Mail oder Telefon erfolgen.
2
Erstgespräch & Probatorik
Das Erstgespräch findet persönlich vor Ort statt und dient einem ersten Kennenlernen, sowie der Indikationsstellung für eine Psychotherapie. Des Weiteren finden 4-5 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der Diagnostik, Zielklärung und Therapieplanung.
3
Therapie
Besteht die Indikation einer Psychotherapie und Sie können sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen, beginnt die Psychotherapie. Diese orientiert sich in ihrer Frequenz und Dauer an der gestellten Diagnose sowie dem individuellen Bedarf.
Kosten
Wie auch bei anderen Facharztpraxen erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Therapiesitzungen und reichen diese bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle ein. Die Kosten für eine Therapiesitzung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Private Krankenversicherung
Die Kosten der Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel erstattet. Sowohl der Umfang an Behandlungsstunden, als auch der Prozentsatz, den Ihre Kasse pro Kalenderjahr erstattet, ist unterschiedlich. Daher ist es ratsam, sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen zu informieren.
Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt.
Selbstzahler/innen
Aus verschiedenen Gründen kann es attraktiv und sinnvoll sein, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler/in sind Sie an keine Antragsformalitäten gebunden, sodass dadurch entstehende Wartezeiten ebenfalls entfallen. Die Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse ist somit gewahrt.
Beihilfe
Die Kosten der Psychotherapie werden von den Beihilfestellen in der Regel erstattet. Sowohl der Umfang an Behandlungsstunden, als auch der Prozentsatz, den die Beihilfe pro Kalenderjahr erstattet, kann variieren. Daher ist es ratsam, sich bereits vorab bei Ihrer Beihilfe über die Bedingungen zu informieren.
Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Beihilfe zur Verfügung gestellt.
Absage und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine werden fest reserviert. Sollten Sie demnach im Falle einer Verhinderung einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine rechtzeitige Absage, dh. mindestens zwei Werktage vorher (48h im Voraus, der Samstag wird nicht als Werktag bewertet), unbedingt erforderlich. Dies ist per E-Mail oder Telefon möglich. Bei kurzfristigen Absagen, weniger als 48h im Voraus, wird ein Ausfallhonorar berechnet (60% der Leistung).
Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.